Endlich wieder ein Stück Normalität, endlich wieder Schule!
Lange sind wir unseren SchülerInnen nicht mehr analog begegnet, lange haben wir keinen ‚normalen’ Unterricht durchführen können. Nun starten wir mit Freude und Zuversicht ins neue Schuljahr, da wir unserem Bildungsauftrag und dem Recht auf Bildung und Erziehung wieder umfassend gerecht werden können.
Dabei muss jedoch der Schutz der Gesundheit aller schulischen Akteure sichergestellt sein. Somit gibt es einige neue Regelungen und Vorschriften, die dem Schulalltag eine pandemiegerechte Ausgestaltung geben. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Regeln, die am 03.08.20 in einer Schulmail vom Ministerium für Schule und Bildung mitgeteilt worden sind.
- In welcher Form findet der Unterricht grundsätzlich statt?
Der Präsenzunterricht nach Stundentafel ist der Regelunterricht. Die Vorgaben der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gelten nach wie vor. Es besteht grundsätzlich Teilnahmepflicht. - Welche Regelungen des Infektionsschutzes gelten?
Es besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) für alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände, also auch auf dem Schulhof, im Schulgebäude und während des Unterrichts. Die Eltern bzw. SchülerInnen müssen den MNS beschaffen. Die Schüler und Schüler sind zum hygienischen Umgang mit dem MNS verpflichtet: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/verhaltesregeln/mund-nasen-bedeckungen.html?L=0#c12767.
Für Lehrpersonen besteht dann die Pflicht zum Tragen eines MNS, wenn sie den Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können.Die MNS-Regelung ist zunächst bis zum 31.08.20 befristet. In den regelmäßig zu durchlüftenden Räumen gilt eine feste Sitzordnung, die nicht verändert werden darf, und die die Lehrperson – genauso wie die An-/Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler im Raum –dokumentiert.
- Welche Regelungen gibt es bzgl. der Klassen, Kurse und außerunterrichtlichen Angebote?
Der Unterricht findet jahrgangsbezogen in Klassen, Kursen (z.B. Religion, Praktische Philosophie, Fremdsprachen, Wahlpflichtkurse) statt. In der gymnasialen Oberstufe findet der Unterricht wie bisher in den fachbezogenen Kursen statt. Ganztags- und Betreuungsangebote sowie Arbeitsgemeinschaften werden unter Beachtung des Infektionsschutzes wieder regulär aufgenommen.
- Gibt es besondere fächerbezogene Regelungen?
Sportunterricht: Er soll bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden; Kontaktsport soll vermieden werden.
Musikunterricht: Gemeinsames Singen sowie Spielen von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.
- Welche Regelungen gelten zum Schutz vorerkrankter Schüler und Schülerinnen bzw. von vorerkrankten Angehörigen der Schülerinnen und Schüler?
Bei vorerkrankten Schülerinnen und Schülern entscheiden die Eltern – bzw. die volljährige Schülerin /der volljährige Schüler –, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall wird die Schule unverzüglich – auch schriftlich – benachrichtigt und das bestehende Risiko ausführlich dargelegt.Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler mit vorerkrankten Angehörigen im gemeinsamen Haushalt dem Präsenzunterricht fernbleiben. Dazu ist ein ärztliches Attest bzgl. der Vorerkrankung vorzulegen.In beiden genannten Fällen gibt es die Verpflichtung der Schülerin / des Schülers zur Teilnahme am Distanzunterricht sowie zur Teilnahme an Prüfungen in Präsenzform. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.Ein Schnupfen ohne weitere Symptomatik sollte zunächst 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Treten keine weiteren Symptome auf, nimmt die Schülerin / der Schüler wieder am Unterricht teil.
- Was gilt bzgl. der Leistungsbewertung bei Distanzunterricht?
Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Klassenarbeiten finden in der Regel im Präsenzunterricht statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsbewertung möglich.
- Welche besonderen Regelungen gelten am Grafschafter Gymnasium?
Aus Gründen des Infektionsschutzes wollen wir Gedränge in den Fluren vermeiden. Deshalb werden die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn bzw. am Ende der großen Pausen auf dem Schulhof von ihren LehrerInnen abgeholt.Grundsätzlich gibt es nur Hofpausen.
Natürlich haben wir uns diese Zeiten nie gewünscht, doch nun sind sie da und fordern ihre Berücksichtigung. Um einen reibungslosen Neustart zu gewährleisten, bitten wir alle SchülerInnen und auch Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, mitzuhelfen, indem sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln achten (Abstand-Hygiene-Alltagsmaske) und diese Ihren Kindern nahelegen. Wir unterstützen Sie gerne bei jeglichen Fragen und Sorgen rund um Coronamaßnahmen Ihrer- oder unsererseits.
Ab Mittwoch, dem 12.08.20, startet der Unterricht. Für eine bessere Übersicht finden Sie folgend die entsprechenden Vorgaben für diesen Tag nach Jahrgangsstufen geordnet.
- Jahrgangsstufe 5
Die “Neuankömmlinge” müssen coronabedingt dieses Jahr leider auf einen Gottesdienst verzichten, sie werden individuell in den Klassen eingesegnet. Die SchülerInnen und Schüler werden in Begleitung der herzlich eingeladenen Eltern um 10 Uhr auf dem Schulhof willkommen geheißen. Bitte denken Sie an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Nach einer Begrüßung durch die Schulleitung werden die Klassen 5a- c in die Obhut der jeweiligen KlassenlehrerInnen gegeben. Der erste Schultag für den Jahrgang 5 endet um 12.30 Uhr. Am Donnerstag und Freitag (13./14.8.) finden die Kennenlerntage im Klassenverband, inklusive Spiele, organisatorischer Absprachen und eines Ausflugs in den Schlosspark, von 7.55- 13.15 Uhr statt.
- Jahrgangsstufen 6-9
Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr im Klassenverband. Dazu werden die Klassen von den KlassenlehrerInnen auf dem Schulhof abgeholt und in die Räume begleitet. Bitte denkt an das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Nach zwei Klassenlehrerstunden wird ab der dritten Stunde nach Plan unterrichtet. In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt, der Unterricht endet um 13.15 Uhr.
- Einführungsphase (Jahrgangsstufe 10)
Die SchülerInnen der Einführungsphase werden um 8.15 Uhr von Frau Schnabel, der Stufenbetreuerin, auf dem Schulhof begrüßt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss beachtet werden. Dort erhalten sie ihre Stundenpläne und finden sich danach in den entsprechenden Kursräumen ein. Ab der dritten Stunde findet Unterricht nach Plan statt. In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt, der Unterricht endet um 13.15 Uhr. Diese Informationen sind auch auf dem Jahrgangsstufenpadlet einsehbar.
- Qualifikationsphase I (Jahrgangsstufe 11)
Die SchülerInnen finden sich um 8.45 Uhr auf dem Schulhof ein, werden von Frau Jenner begrüßt und auf die Räume 222,223 und 225 aufgeteilt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss beachtet werden. Die Stundenpläne werden in den Räumen verteilt und kurze Absprachen gefällt. Danach begeben sich die SchülerInnen in die dem Stundenplan entsprechenden Kursräume. Ab der dritten Stunde findet Unterricht nach Plan statt. In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt, der Unterricht endet um 13.15 Uhr. Diese Informationen sind auch auf dem Jahrgangsstufenpadlet einsehbar.
- Qualifikationsphase II (Jahrgangsstufe 12)
Die SchülerInnen finden sich um 8.45 Uhr auf dem Schulhof ein, werden von Herrn Dockhorn begrüßt und auf die Räume E27, E28 und E29 aufgeteilt. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes muss beachtet werden. Die Stundenpläne werden verteilt und kurze Absprachen gefällt. Danach begeben sich die SchülerInnen in die dem Stundenplan entsprechenden Kursräume. Ab der dritten Stunde findet Unterricht nach Plan statt. In der ersten Schulwoche findet kein Nachmittagsunterricht statt, der Unterricht endet um 13.15 Uhr. Diese Informationen sind auch auf dem Jahrgangsstufenpadlet einsehbar.
Einem geregelten und unnormalem “Normalbetrieb” positiv entgegensehend verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Astrid Czubayko-Reiß