Besondere Aktivitäten:

  • Wahl der zweiten Fremdsprache
  • Bewegungstag – Besuch eines Kletterparks (getrennte Gruppen für Jungen und Mädchen)

Wahl der zweiten Fremdsprache

In der 7. Klasse erlernen die Kinder, die in der 5. Klasse nur Englisch fortgeführt haben, eine weitere Fremdsprache. Wählen können sie zu diesem Zeitpunkt zwischen Französisch oder Latein. Die Wahlen zur zweiten Fremdsprache werden im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 6 durchgeführt. Die zweite Fremdsprache ist ein Fach der Fächergruppe 1 (so wie Deutsch, Mathematik und Englisch). Die Kinder, die bereits zu Beginn der 5. Klasse Französisch gewählt haben, haben sich bereits für eine 2. Fremdsprache entschieden. Für sie setzt in Klasse 7 keine weitere Sprache ein.

Unterrichtsinhalte aller Fächer im Jahrgang 6

Zum Ende der Erprobungsstufe

Der vorletzten Erprobungsstufenkonferenz in Klasse 6 kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies ist die Konferenz zum Ende der Erprobungsstufe. Nach eingehender Beratung innerhalb der Klassenkonferenz (d.h. alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten) bekommen die Eltern, bei deren Kindern das erfolgreiche Fortsetzen der Schullaufbahn am Gymnasium fraglich scheint, eine begründete Empfehlung für einen Schulformwechsel. Diese Empfehlung wird in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit der Erprobungsstufenkoordinatorin erläutert.

Die letzte Erprobungsstufenkonferenz ist auch gleichzeitig die Zeugniskonferenz. Hier wird zum ersten Mal eine Versetzungsentscheidung ausgesprochen. Die Versetzung in die Klasse 7 des Gymnasiums stellt gleichzeitig die Eignung für die Schulform Gymnasium fest.

Im Falle einer Nichtversetzung gibt es mehrere Handlungsalternativen:

Das entsprechende Kind wiederholt auf Empfehlung der Klassenkonferenz die Jahrgangsstufe 6. Dies ist einmal möglich. Die Erprobungsstufe kann also maximal auf 3 Jahre verlängert werden.

Das Kind wechselt auf Empfehlung der Klassenkonferenz zur Realschule und setzt dort in der Regel seine Schullaufbahn in Klasse 7 fort.

Das Kind wechselt die Schulform auf Beschluss der Klassenkonferenz und setzt seine Schullaufbahn an der Realschule oder Hauptschule fort.

Die Schulleitung und die Erprobungsstufenkoordinatorin arbeiten vertrauensvoll mit den Moerser Haupt- und Realaschulen zusammen. Sie helfen beim Wechsel der Schulform und bei der Suche nach einem neuen Schulplatz.

Der Wechsel vom Gymnasium zur Gesamtschule ist durch die Gliederung des Schulsystems allerdings nicht vorgesehen und nur in seltenen Fällen möglich!

Als grobe schematische Orientierung hier die Versetzungsbedingungen, so wie sie von Klasse 6 bis 9 gelten nach der Versetzungsordnung in der Sekundarstufe I:

Fächergruppe I:        D, M, 1. Fremdsprache, 2. Fremdsprache

Fächergruppe II:       alle übrigen Fächer (einschließlich Differenzierungskurs im Wahlpflichtbereich II)

Veretzung:

  • ohne Minderleistung (kein 5 oder 6)
  • 1 x 5 in I bei Ausgleich 1 x 3 in I
  • 1 x 5 in II
  • 1 x 6 in II
  • 2 x 5 in II bei Ausgleich durch: 1 x 3 in einem weiteren Fach
  • 1 x 5 in II und 1 x 6 in II bei Ausgleich durch: 1 x mindestens 3 in einem weiteren Fach

Keine Versetzung:

  • 1 x 6 in I
  • 1 x 5 in I ohne Ausgleich (siehe oben)
  • 2 x 5 in I
  • 1 x 5 in I und 1 x 5 in II
  • 3 x 5 oder mehr in beliebigen Fächern
  • 2 x 5 in II ohne Ausgleich (siehe oben)
  • 1 x 5 in II und 1 x 6 in II ohne Ausgleich (s.o.)
  • 2 x 6 in Fächergruppe II

Am Ende der Klasse 6 gibt es keine Möglichkeit zur Nachprüfung.