Service – für Eltern

An dieser Stelle möchten wir Ihnen, liebe Eltern, Informationen bieten, die Ihnen und Ihrem Kind im Schulalltag helfen. Dazu gehören:

  • Informationen zur Anmietung von Schließfächern  
  • Was tun, wenn mein Kind nicht in die Schule kann? – Krankmeldung, so geht es richtig
  • Mein Kind braucht zusätzliche Förderung – Welche Möglichkeiten bietet das GGM? 
  • Informationen zum offenen Ganztag am GGM in Kooperation mit dem SCI Moers

Sollten darüber hinaus Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte persönlich an uns!


Krankmeldung

Sollte Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, dann informieren Sie uns bitte am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn per Mail (info.ggm@grafschafter.logineo.de) oder telefonisch über das Sekretariat.

Bei Rückkehr Ihres Kindes in die Schule geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, die es seinem Klassenlehrer aushändigt. 


Aktuelle Infos beim Versäumen von Klassenarbeiten/ Klausuren

Falls am Tag der Absenz eine Klassenarbeiten/ Klausur versäumt wird, ist das Sekretariat zwischen 7.30 und 7.55 Uhr zwingend telefonisch zu informieren.

Die schriftliche Entschuldigung ist beim Versäumen binnen drei Tagen bei der Schule einzureichen (auch per Mail möglich). Wird die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht eingereicht, kann das Fehlen bei der Klausur nicht entschuldigt werden.


Beurlaubung

Wenn der Grund für das Fernbleiben schon vorher feststeht (z.B. Arzttermine, familiäre Feste, Beerdigungen, Bewerbungsgespräche etc.), wird rechtzeitig beim Klassenlehrer/ Jahrgangsstufenleiter ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung eingereicht. Dieser sollte mit der Angabe des zeitlichen Umfangs der gewünschten Beurlaubung und der Angabe des Grundes versehen sein. Sollte die Beurlaubung vor dem Beginn oder Ende von Schulferien liegen, entscheidet die Schulleitung über die Genehmigung.

Es gilt die Grundregel: Ist der Grund des Fehlens bereits im Vorfeld bekannt, dann ist eine schriftliche Bitte um Beurlaubung nötig.

Sollten Sie Fragen zu diesem Verfahren oder zu Ihrem konkreten Fall haben, dann hilft Ihnen das Sekretariat gerne weiter.


Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes

Das Umsetzung des Masernschutzgesetzes wurde in die Hand der Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen, gelegt. Die Schulleitung hat auf Grundlage der Mitteilung des Schulministeriums folgendes Vorgehen beschlossen:

Die Klassenleitungen der Jahrgangsstufen 5-9, die Kursleitungen der Leistungskurse B in der Q1 sowie die Kursleitungen der Deutschkurse in der EF sammeln bitte zeitnah die einschlägigen Kopien des Impfausweises bzw. der ärztlichen Bescheinigung der Schülerinnen und Schüler ein und geben diese dann bitte vollständig im Sekretariat ab.

Die Kolleginnen und Kollegen, Referendarinnen und Referendare, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Praxissemesterstudierende, die nach dem 01.01.1971 geboren sind, geben diese Unterlagen ebenfalls zeitnah im Sekretariat ab.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!


Schließfächer

Es besteht die Möglichkeit, Schließfächer im Schulgebäude anzumieten, die von dem externen Dienstleister Mietra gestellt und betreut werden.

Die Anmeldung erfolgt über das Formular, welches hier heruntergeladen werden kann.


Förderanmeldung

Im Rahmen der schulischen Förderung bieten wir den SchülerInnen die Möglichkeit, Fördermodule in den Fächern:

  • Deutsch,
  • Mathematik,
  • Englisch,
  • Französisch
  • Latein

zu belegen und diese weitgehend selbstständig zu bearbeiten. Als festes Zeitfenster für diese Förderung ist Donnerstag die erste Stunde reserviert. Aus diesem Grund findet in dieser Zeit für die SchülerInnen der SI zu dieser Zeit auch kein Fachunterricht statt.

Zusätzlich bieten wir auch eine Förderung bei Lese-Rechtschreibschwäche an. Bei Fragen zu dieser speziellen Förderung sprechen Sie bitte den Deutschlehrer Ihres Kindes an.

Mit dem hinterlegten Formular können Sie Ihr Kind anmelden:


Offener Ganztag – SCI Anmeldung

Wenn Sie Ihr Kind für die SCI – Nachmittagsbetreuung anmelden möchten, finden Sie hier die nötigen Unterlagen:


Unterlagen für die Pflegschaften