“3-G-Regel” für Klassen- und Stufenpflegschaften

Bei den in der nächsten Zeit stattfindenden Sitzungen der Pflegschaften und der Schulkonferenz gilt die “3-G-Regel”: jede/r Teilnehmende muss einen Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung (24 Stunden Schnelltest) vorlegen.

Die entsprechenden Nachweise werden zu Beginn der Sitzung von den SchulvertreterInnen überprüft.

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