Bei den in der nächsten Zeit stattfindenden Sitzungen der Pflegschaften und der Schulkonferenz gilt die “3-G-Regel”: jede/r Teilnehmende muss einen Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung (24 Stunden Schnelltest) vorlegen.
Die entsprechenden Nachweise werden zu Beginn der Sitzung von den SchulvertreterInnen überprüft.